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Homeoffice as a Service

Wer haftet für Schäden an der Homeoffice-Ausstattung?

Bei gemieteter onyo-Ausstattung ist onyo Eigentümer und Ansprechpartner für Schäden. Die Ausstattung ist sachversichert; Reparatur oder Austausch organisiert und übernimmt onyo – für den Arbeitgeber entstehen dadurch keine Kosten.

Schäden sollten zeitnah an onyo gemeldet werden, damit Austausch oder Reparatur schnell eingeleitet werden können. Ein klarer Meldeweg in der Homeoffice-Vereinbarung sorgt dafür, dass niemand wochenlang mit beschädigtem Material arbeitet.

Die Frage, ob eine beschäftigte Person selbst für einen Schaden einstehen muss, ist davon getrennt zu beurteilen: Nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung hängt sie vom Verschuldensgrad ab – bei normaler Fahrlässigkeit kommt grundsätzlich eine anteilige Haftung in Betracht, bei Vorsatz die volle. In der Praxis wickelt onyo Schäden an der gemieteten Ausstattung aber direkt ab, ohne dass Arbeitgeber oder Mitarbeitende belastet werden.

Auf den Punkt

  • Sachversicherung und Abwicklung durch onyo – ohne Kosten für den Arbeitgeber
  • Schäden zeitnah über einen festgelegten Weg melden
  • Arbeitnehmerhaftung richtet sich nach dem Verschuldensgrad (BAG)

Quellen

Dieser Text ist eine fachliche Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung.

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