Kosten, Steuern & Budget
Wie wird Homeoffice-Ausstattung steuerlich behandelt?
Steuerlich kommt es darauf an, welche Arbeitsmittel bereitgestellt werden und ob Mitarbeitende sie nur nutzen dürfen oder Eigentum erhalten. Die private Nutzung betrieblicher Computer und Telekommunikationsgeräte kann nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei sein; diese Regel gilt nicht pauschal für alle Möbel.
Bei Möbeln ist insbesondere zu unterscheiden, ob der Arbeitgeber sie für die berufliche Tätigkeit bereitstellt oder Mitarbeitenden einen privat verfügbaren Vorteil beziehungsweise Eigentum zuwendet. Ein frei ausgezahlter Zuschuss ist regelmäßig anders zu behandeln als die Bereitstellung notwendiger Arbeitsmittel.
Im onyo-Mietmodell erhält das Unternehmen die vereinbarte Nutzung der Ausstattung. Betriebsausgabenabzug, Umsatzsteuer und eine mögliche bilanzielle Erfassung sind getrennt zu prüfen. Die konkrete steuerliche Behandlung sollte anhand des Vertrags mit der Steuerberatung abgestimmt werden.
Auf den Punkt
- § 3 Nr. 45 EStG gilt für betriebliche IT, nicht pauschal für Möbel
- Nutzungsüberlassung und Eigentumsübertragung getrennt beurteilen
- Konkrete Behandlung mit der Steuerberatung abstimmen
Quellen
Dieser Text ist eine fachliche Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung.
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