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Kosten, Steuern & Budget

Ist eine Homeoffice-Pauschale oder gestellte Ausstattung besser?

Soll das Budget sicher in einen geeigneten Arbeitsplatz fließen, ist bereitgestellte Ausstattung zielgerichteter als ein frei verfügbarer Geldzuschuss. Bei onyo wählen Mitarbeitende passende Produkte aus; das Unternehmen behält den Überblick über Bestellung und Kosten.

Vereinfachtes Rechenbeispiel: Ein Bruttozuschuss von 1.000 € alle drei Jahre kostet den Arbeitgeber bei angenommenen 210 € Arbeitgeberabgaben insgesamt 1.210 €. Bleiben der beschäftigten Person nach ihren individuellen Abzügen beispielhaft 500 € netto, kann sie für 500 € einschließlich Umsatzsteuer einkaufen. Bei 19 % Umsatzsteuer entspricht das 420,17 € Warenwert ohne Umsatzsteuer. Die tatsächlichen Abgaben hängen vom Einzelfall ab.

Bei einer freien Auszahlung ist nicht sichergestellt, dass damit ein geeigneter Stuhl, Tisch oder Monitor angeschafft wird. Bei onyo wird das vereinbarte Budget dagegen für die ausgewählte Ausstattung eingesetzt; im Mietmodell wird die Ausstattung dem Arbeitgeber und den Mitarbeitenden zur Nutzung überlassen und nicht automatisch deren Eigentum.

Der Geldzuschuss des Arbeitgebers ist von der steuerlichen Homeoffice-Tagespauschale zu unterscheiden. Auch die lohnsteuerliche Behandlung bereitgestellter Arbeitsmittel hängt von Art und Gestaltung ab. Ein Kostenvergleich muss denselben Zeitraum, denselben Leistungsumfang und eine einheitliche Umsatzsteuerbasis verwenden.

Auf den Punkt

  • Modellrechnung: 1.000 € Zuschuss → ca. 500 € netto → 420,17 € Warenwert
  • Bereitgestellte Ausstattung fließt sicher in den Arbeitsplatz
  • Geldzuschuss ≠ steuerliche Homeoffice-Tagespauschale

Quellen

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Dieser Text ist eine fachliche Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung.

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