Unfallversicherung im Homeoffice
Seit 2021 sind Wege innerhalb der Wohnung im Homeoffice gesetzlich unfallversichert – mit klaren Grenzen.
Die gesetzliche Unfallversicherung im Homeoffice wurde 2021 (§ 8 Abs. 1 SGB VII) angeglichen. Dienstliche Tätigkeiten und Wege innerhalb der Wohnung – z. B. zur Toilette oder zum Drucker – sind versichert.
Was ist versichert?
- Tätigkeit am eingerichteten Arbeitsplatz
- Wege innerhalb der Wohnung zur Verrichtung dienstlicher Tätigkeiten
- Wege zur Kinderbetreuung (im Sinne § 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII)
Was nicht?
Privates Kochen, Trinken in der Pause am Küchentisch (Einzelfallprüfung), private Wege.
Praxisempfehlung
Klare Trennung von Arbeitsbereich und Privatraum, dokumentierte Gefährdungsbeurteilung und ergonomische Ausstattung reduzieren Konfliktfälle deutlich.