Recht & Arbeitsschutz
Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice, Telearbeit und mobilem Arbeiten?
Telearbeit ist ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung und fällt unter die Arbeitsstättenverordnung. Mobiles Arbeiten ist ortsunabhängiges Arbeiten ohne festen Arbeitsplatz; „Homeoffice“ ist ein Alltagsbegriff für beides.
Die Unterscheidung hat praktische Folgen: Bei Telearbeitsplätzen gelten die Anforderungen der ArbStättV zum Bildschirmarbeitsplatz einschließlich Gefährdungsbeurteilung und Einrichtung durch den Arbeitgeber. Beim mobilen Arbeiten greift die ArbStättV nicht in gleicher Weise, das Arbeitsschutzgesetz aber sehr wohl.
Unabhängig von der Einordnung bleiben Arbeitszeitgesetz, Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und Unterweisungspflichten bestehen. Auch beim mobilen Arbeiten müssen Sie Gefährdungen beurteilen und geeignete Arbeitsmittel bereitstellen.
In Verträgen empfiehlt sich Klarheit: Wer mobiles Arbeiten vereinbart, sollte es auch so bezeichnen und nicht versehentlich einen Telearbeitsplatz einrichten.
Auf den Punkt
- Telearbeit: fest eingerichteter Arbeitsplatz, ArbStättV gilt
- Mobiles Arbeiten: ortsunabhängig, ohne festen Arbeitsplatz
- ArbSchG, Arbeitszeitgesetz und Unterweisung gelten immer
Dieser Text ist eine fachliche Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Weitere Antworten
- Ist eine Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice Pflicht?
- Welche Bußgelder drohen bei fehlendem Arbeitsschutz im Homeoffice?
- Ist ein Unfall im Homeoffice ein Arbeitsunfall?
- Haben Mitarbeitende in Deutschland ein Recht auf Homeoffice?
- Muss der Betriebsrat beim Homeoffice mitbestimmen?
- Muss die Arbeitszeit im Homeoffice erfasst werden?