Recht & Arbeitsschutz
Ist ein Unfall im Homeoffice ein Arbeitsunfall?
Ob ein Unfall als Arbeitsunfall gilt, hängt vom Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit ab – nicht allein vom Ort. Die Gerichte prüfen im Einzelfall, insbesondere wenn dienstliche und private Verrichtungen ineinandergreifen.
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz knüpft an die versicherte Tätigkeit an. Ein Unfall bei einer betriebsbezogenen Tätigkeit kann abgesichert sein; ein rein privater Handgriff dazwischen dagegen nicht. Grenzfälle wie Wege zur Nahrungsaufnahme werden unterschiedlich beurteilt.
Für Unternehmen heißt das: Unfälle im Homeoffice sind zu melden und zu dokumentieren wie im Büro. Eine gute Gefährdungsbeurteilung senkt das Unfallrisiko und verbessert die Nachweislage.
Auf den Punkt
- Geschützt ist die versicherte Tätigkeit, nicht der Ort
- Grenzfälle entscheiden Gerichte im Einzelfall
- Meldung und Dokumentation wie im Büro
Dieser Text ist eine fachliche Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung.
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