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Recht & Arbeitsschutz

Muss der Betriebsrat beim Homeoffice mitbestimmen?

In Betrieben mit Betriebsrat ist die Ausgestaltung des mobilen Arbeitens grundsätzlich mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG). Das betrifft insbesondere die Rahmenbedingungen – nicht jede Einzelentscheidung im Arbeitsalltag.

Typische Themen sind die Verteilung der Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Ausstattung, technische Überwachung und Regeln zur Nutzung von Räumen und Arbeitsmitteln. In der Praxis entsteht daraus meist eine Betriebsvereinbarung mobiles Arbeiten.

Eine gute Vereinbarung enthält Geltungsbereich, Voraussetzungen, Tage und Kernzeiten, Erreichbarkeit, Ausstattung, Arbeitsschutz, Datenschutz und ein Verfahren für Änderungen.

Auf den Punkt

  • § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG: Rahmenbedingungen sind mitbestimmt
  • Ergebnis ist meist eine Betriebsvereinbarung mobiles Arbeiten

Quellen

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Dieser Text ist eine fachliche Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung.

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