Recht & Arbeitsschutz
Welche Bußgelder drohen bei fehlendem Arbeitsschutz im Homeoffice?
Verstöße gegen eine Ordnungsvorschrift nach dem ArbSchG können nach § 25 Abs. 1 ArbSchG als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 5.000 € geahndet werden. Bei vorsätzlicher Begehung, durch die Leben oder Gesundheit einer anderen Person gefährdet werden, kann nach § 25 Abs. 2 ein Bußgeld bis 30.000 € verhängt werden.
In der Praxis geht es selten um spektakuläre Fälle, sondern um fehlende Gefährdungsbeurteilungen, fehlende Unterweisungen und fehlende Dokumentation. Neben Bußgeldern kommen je nach Fall weitere Konsequenzen infrage, etwa haftungsrechtliche Ansprüche nach einem Arbeitsunfall oder Anordnungen der zuständigen Behörde.
Der Aufwand für die Absicherung ist überschaubar: Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, geeignete Ausstattung und ein nachvollziehbares Archiv. Damit ist der Kern erledigt.
Auf den Punkt
- Bis 5.000 € Ordnungswidrigkeit, bis 30.000 € bei Gefährdung (§ 25 ArbSchG)
- Typische Mängel: keine Beurteilung, keine Unterweisung, keine Doku
Quellen
Dieser Text ist eine fachliche Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung.
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