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Recht & Arbeitsschutz

Ist eine Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice Pflicht?

Ja. Nach § 3 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Dazu gehört nach § 5 ArbSchG die Gefährdungsbeurteilung. Diese Pflichten gelten auch für Arbeitsplätze in der Privatwohnung.

Zu den Arbeitsschutzmaßnahmen zählt nicht nur der Fragebogen, sondern auch die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen, Unterweisung und die Kontrolle der Wirksamkeit. Die Beurteilung muss dem konkreten Arbeitsplatz und den Tätigkeiten gerecht werden.

Wer Mitarbeitende im Homeoffice oder mobil arbeiten lässt, sollte auch Umgebungsbedingungen, Bildschirmarbeit, Arbeitsorganisation und psychische Belastung erfassen.

Die digitale Gefährdungsbeurteilung von onyo unterstützt Unternehmen bei der strukturierten Erhebung und Dokumentation, Handlungsempfehlungen für Mitarbeitende und der Nachverfolgung erkannter Mängel. Sie ersetzt nicht die Entscheidung und Umsetzung durch den Arbeitgeber, macht den Prozess aber dokumentierbar.

Auf den Punkt

  • § 3 Abs. 1 und § 5 ArbSchG gelten auch zu Hause
  • Beurteilen, Maßnahmen umsetzen, unterweisen, Wirksamkeit prüfen
  • onyo dokumentiert den Prozess – die Pflicht bleibt beim Arbeitgeber

Quellen

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Dieser Text ist eine fachliche Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung.

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