Recht auf Nichterreichbarkeit
Das „Recht auf Nichterreichbarkeit“ schützt Mitarbeitende vor digitaler Dauerverfügbarkeit – in einigen Ländern gesetzlich verankert.
Das Recht auf Nichterreichbarkeit (Right to Disconnect) schützt Beschäftigte vor unbegrenzter digitaler Verfügbarkeit. In Frankreich, Belgien, Spanien und Portugal bereits gesetzlich, in Deutschland noch über Tarif- und Betriebsvereinbarungen.
Warum relevant
Studien zeigen klare Zusammenhänge zwischen Dauerverfügbarkeit und Burnout sowie sinkender Produktivität.
Umsetzung
- Klare Erreichbarkeitsfenster
- Server-Pausen für E-Mail / Slack
- Out-of-office-Automatik
- Führungskräfte-Vorbild
Verankerung
In der Betriebsvereinbarung Homeoffice oder einer Erreichbarkeitsrichtlinie.