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HR-Lexikon
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Recht auf Nichterreichbarkeit

Das „Recht auf Nichterreichbarkeit“ schützt Mitarbeitende vor digitaler Dauerverfügbarkeit – in einigen Ländern gesetzlich verankert.

Das Recht auf Nichterreichbarkeit (Right to Disconnect) schützt Beschäftigte vor unbegrenzter digitaler Verfügbarkeit. In Frankreich, Belgien, Spanien und Portugal bereits gesetzlich, in Deutschland noch über Tarif- und Betriebsvereinbarungen.

Warum relevant

Studien zeigen klare Zusammenhänge zwischen Dauerverfügbarkeit und Burnout sowie sinkender Produktivität.

Umsetzung

  • Klare Erreichbarkeitsfenster
  • Server-Pausen für E-Mail / Slack
  • Out-of-office-Automatik
  • Führungskräfte-Vorbild

Verankerung

In der Betriebsvereinbarung Homeoffice oder einer Erreichbarkeitsrichtlinie.

Weiterführend

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