Betriebsvereinbarung Homeoffice
Die Betriebsvereinbarung Homeoffice regelt verbindlich, wie hybrides und mobiles Arbeiten im Unternehmen gelebt wird.
Eine Betriebsvereinbarung Homeoffice ist nach BetrVG (§ 87 Abs. 1 Nr. 14) der zentrale Regelungsrahmen für hybrides Arbeiten – mitbestimmungspflichtig, sobald ein Betriebsrat existiert.
Mitbestimmungspflicht
Der Betriebsrat hat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit – nicht aber beim „Ob“. Die Vereinbarung bündelt damit Erwartungssicherheit für beide Seiten.
Inhalte einer guten Vereinbarung
- Berechtigte Personenkreise und Anteile
- Erreichbarkeit, Vertrauensarbeitszeit
- Ausstattung & Kostenübernahme (siehe Pauschale vs. Sachleistung)
- Datenschutz & DSGVO
- Arbeitsschutz & Gefährdungsbeurteilung
- Beendigungsklauseln
Häufige Fehler
Zu offene Erreichbarkeitsregelungen, fehlende Ausstattungsklarheit, keine Beendigungsklausel. Vermeidbar mit Templates und einer durchgängigen Plattform.
Kombination mit Individualregelungen
Die BV setzt den Rahmen, individuelle Zusatzvereinbarungen konkretisieren. So lässt sich Skalierbarkeit mit Individualität verbinden.