DSGVO im Homeoffice
Auch im Homeoffice gelten die DSGVO-Pflichten unverändert – mit besonderen Anforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen.
Die DSGVO im Homeoffice bringt keine neuen Rechtsgrundlagen, verschärft aber die Anforderungen an Technik, Organisation und Awareness, weil die räumliche Kontrolle des Arbeitgebers reduziert ist.
Verantwortlichkeit
Der Arbeitgeber bleibt nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO Verantwortlicher – auch wenn personenbezogene Daten am Küchentisch verarbeitet werden.
Technische Maßnahmen
- VPN, MDM und Festplattenverschlüsselung
- Sichtschutz / Privacy Filter
- Sichere Druck- & Aktenvernichtung
- Multi-Faktor-Authentifizierung
Organisatorische Maßnahmen
Klare Richtlinien, regelmäßige Unterweisung, Verpflichtung auf Datengeheimnis und ein abgestimmtes Verarbeitungsverzeichnis. Verankert in der Betriebsvereinbarung.
Praxis
Eine zentrale Plattform wie onyo Compliance bündelt Unterweisung, Asset-Inventar und Audit-Trail.