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HR-Lexikon
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DSGVO im Homeoffice

Auch im Homeoffice gelten die DSGVO-Pflichten unverändert – mit besonderen Anforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen.

Die DSGVO im Homeoffice bringt keine neuen Rechtsgrundlagen, verschärft aber die Anforderungen an Technik, Organisation und Awareness, weil die räumliche Kontrolle des Arbeitgebers reduziert ist.

Verantwortlichkeit

Der Arbeitgeber bleibt nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO Verantwortlicher – auch wenn personenbezogene Daten am Küchentisch verarbeitet werden.

Technische Maßnahmen

  • VPN, MDM und Festplattenverschlüsselung
  • Sichtschutz / Privacy Filter
  • Sichere Druck- & Aktenvernichtung
  • Multi-Faktor-Authentifizierung

Organisatorische Maßnahmen

Klare Richtlinien, regelmäßige Unterweisung, Verpflichtung auf Datengeheimnis und ein abgestimmtes Verarbeitungsverzeichnis. Verankert in der Betriebsvereinbarung.

Praxis

Eine zentrale Plattform wie onyo Compliance bündelt Unterweisung, Asset-Inventar und Audit-Trail.

Weiterführend

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