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Recht & Arbeitsschutz

Was gilt für den Datenschutz im Homeoffice?

Die DSGVO gilt auch im Homeoffice. Der Arbeitgeber muss technische und organisatorische Maßnahmen festlegen, mit denen personenbezogene Daten auch in der Privatwohnung geschützt sind – etwa durch Geräteverwaltung, verschlüsselte Verbindungen und Regeln für den Umgang mit Unterlagen.

Praktisch bedeutet das: betreute Firmengeräte statt privater Rechner, verschlüsselte Datenträger, VPN oder Zero-Trust-Zugang, Regeln für Ausdrucke und die Vorgabe, dass Haushaltsangehörige keine Einsicht in dienstliche Daten nehmen dürfen.

Regeln Sie außerdem Videokonferenzen: neutraler Hintergrund, Kopfhörer bei sensiblen Themen und Aufzeichnungen nur mit Rechtsgrundlage.

Die Maßnahmen gehören in die Richtlinie und die Datenschutz-Dokumentation des Unternehmens – so ist die Nachweispflicht erfüllt.

Auf den Punkt

  • DSGVO gilt ortsunabhängig – TOMs aufs Homeoffice anpassen
  • Betreute Firmengeräte, Verschlüsselung, gesicherter Zugang
  • Regeln für Ausdrucke, Gespräche und Videokonferenzen

Dieser Text ist eine fachliche Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung.

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