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Recht & Arbeitsschutz

Muss der Arbeitgeber die Homeoffice-Ausstattung bezahlen?

Der Arbeitgeber muss die für die Tätigkeit erforderlichen Arbeitsmittel bereitstellen. Bei fest eingerichteter Telearbeit ist das klar; auch beim mobilen Arbeiten bleibt er für geeignete Arbeitsmittel und die erforderlichen Schutzmaßnahmen verantwortlich.

Das folgt zum einen aus dem Arbeitsschutzrecht: Arbeitsmittel müssen geeignet sein – ein Küchenstuhl ist kein Bildschirmarbeitsplatz. Wer Homeoffice zulässt, muss also ergonomische Bedingungen ermöglichen. Zum anderen aus dem Grundsatz, dass der Arbeitgeber die Betriebsmittel seiner Wahl bereitstellt und nicht die private Ausstattung der Mitarbeitenden belastet.

Nicht erstattungspflichtig sind allgemeine Wohnkosten. Für Strom- und Heizanteile gibt es steuerlich die Homeoffice-Pauschale auf Seiten der Mitarbeitenden.

Ein Ausstattungsstandard mit Budget verhindert Diskussionen und stellt sicher, dass alle Arbeitsplätze vergleichbar sicher sind.

Auf den Punkt

  • Erforderliche Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber bereitstellen
  • Arbeitsmittel müssen ergonomisch geeignet sein
  • Allgemeine Wohnkosten sind nicht zu erstatten

Dieser Text ist eine fachliche Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung.

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