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Recht & Arbeitsschutz

Muss psychische Belastung im Homeoffice beurteilt werden?

Ja. Psychische Belastung gehört zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Im Homeoffice geht es dabei insbesondere um Entgrenzung, Erreichbarkeit, Arbeitsorganisation und soziale Isolation.

Beurteilt werden Faktoren wie Arbeitsintensität, Handlungsspielraum, Unterbrechungen, Führungsverhalten und soziale Beziehungen. Eine anonyme Befragung ist ein üblicher Einstieg.

Die digitale Gefährdungsbeurteilung von onyo kann Unternehmen bei der strukturierten Erfassung, Dokumentation und Nachverfolgung unterstützen. Wirksame Maßnahmen sind selten Einzelmaßnahmen: klare Erreichbarkeitsregeln, Meetinghygiene, feste Teamtage und geschulte Führungskräfte wirken zusammen.

Auf den Punkt

  • Psychische Belastung ist Pflichtbestandteil der Beurteilung
  • Typische Themen: Entgrenzung, Isolation, Erreichbarkeit
  • Erfassen ist Pflicht – Maßnahmen wirken im Bündel

Dieser Text ist eine fachliche Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung.

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