Recht & Arbeitsschutz
Darf der Arbeitgeber den Heimarbeitsplatz kontrollieren?
Nein. Die Wohnung ist durch Art. 13 GG geschützt, daher hat der Arbeitgeber grundsätzlich kein Betretungsrecht. Er kann aber Mitwirkungspflichten der Mitarbeitenden einfordern – etwa durch eine digitale Gefährdungsbeurteilung.
Eine physische Kontrolle im Homeoffice ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Mitarbeitenden möglich. Stattdessen setzen verantwortungsvolle Arbeitgeber auf die Mitwirkungspflicht der Beschäftigten: Mitarbeitende führen eine strukturierte Selbstauskunft durch, dokumentieren Arbeitsplatz und Ausstattung und melden Mängel – ohne dass jemand die Wohnung betritt.
Genau hier setzt die digitale Gefährdungsbeurteilung von onyo an: Mitarbeitende führen den Check selbstständig durch, das Unternehmen behält den Überblick über Dokumentation, Maßnahmen und Fristen. So schützen Sie die Grundrechte Ihrer Mitarbeitenden und erfüllen gleichzeitig Ihre arbeits- und sicherheitsrechtlichen Pflichten als Arbeitgeber.
Wichtig ist ein klarer Prozess für erkannte Mängel: Wer meldet, wer entscheidet, wer stellt fehlende Arbeitsmittel bereit und in welcher Frist? Die Beurteilung muss zudem regelmäßig aktualisiert und ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Auf den Punkt
- Kein Zutritt ohne Zustimmung (Art. 13 GG)
- Mitwirkungspflichten per Selbstauskunft erfüllbar
- Digitale Gefährdungsbeurteilung schützt Grundrechte und Dokumentation
- Klarer Mängelprozess und regelmäßige Aktualisierung
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Dieser Text ist eine fachliche Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung.
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