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Recht & Arbeitsschutz

Darf der Arbeitgeber den Heimarbeitsplatz kontrollieren?

Nein. Die Wohnung ist durch Art. 13 GG geschützt, daher hat der Arbeitgeber grundsätzlich kein Betretungsrecht. Er kann aber Mitwirkungspflichten der Mitarbeitenden einfordern – etwa durch eine digitale Gefährdungsbeurteilung.

Eine physische Kontrolle im Homeoffice ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Mitarbeitenden möglich. Stattdessen setzen verantwortungsvolle Arbeitgeber auf die Mitwirkungspflicht der Beschäftigten: Mitarbeitende führen eine strukturierte Selbstauskunft durch, dokumentieren Arbeitsplatz und Ausstattung und melden Mängel – ohne dass jemand die Wohnung betritt.

Genau hier setzt die digitale Gefährdungsbeurteilung von onyo an: Mitarbeitende führen den Check selbstständig durch, das Unternehmen behält den Überblick über Dokumentation, Maßnahmen und Fristen. So schützen Sie die Grundrechte Ihrer Mitarbeitenden und erfüllen gleichzeitig Ihre arbeits- und sicherheitsrechtlichen Pflichten als Arbeitgeber.

Wichtig ist ein klarer Prozess für erkannte Mängel: Wer meldet, wer entscheidet, wer stellt fehlende Arbeitsmittel bereit und in welcher Frist? Die Beurteilung muss zudem regelmäßig aktualisiert und ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Auf den Punkt

  • Kein Zutritt ohne Zustimmung (Art. 13 GG)
  • Mitwirkungspflichten per Selbstauskunft erfüllbar
  • Digitale Gefährdungsbeurteilung schützt Grundrechte und Dokumentation
  • Klarer Mängelprozess und regelmäßige Aktualisierung

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Dieser Text ist eine fachliche Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung.

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