Workation
Workation kombiniert Arbeit und Urlaub: Mitarbeitende arbeiten zeitweise aus dem Ausland – mit klaren rechtlichen Spielregeln.
Workation beschreibt das vorübergehende Arbeiten aus einem anderen (oft ausländischen) Standort. Beliebt, aber mit komplexen rechtlichen Implikationen.
Steuern
Der 183-Tage-Regelung folgend bleibt die Lohnsteuer i. d. R. in Deutschland. Achtung Betriebsstättenrisiko bei dauerhafter ausländischer Tätigkeit.
Sozialversicherung
Innerhalb der EU regelt die A1-Bescheinigung den Verbleib im deutschen System (max. 24 Monate).
Arbeitsrecht
ArbZG, ArbSchG und DSGVO gelten weiter. Klare Regeln in der Betriebsvereinbarung sind Pflicht.
Praxis
Maximaler Ländermix von 4–8 Wochen/Jahr ist gängig. Tools für Genehmigung, Tracking und Compliance erleichtern die Umsetzung.