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HR-Lexikon
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Workation

Workation kombiniert Arbeit und Urlaub: Mitarbeitende arbeiten zeitweise aus dem Ausland – mit klaren rechtlichen Spielregeln.

Workation beschreibt das vorübergehende Arbeiten aus einem anderen (oft ausländischen) Standort. Beliebt, aber mit komplexen rechtlichen Implikationen.

Steuern

Der 183-Tage-Regelung folgend bleibt die Lohnsteuer i. d. R. in Deutschland. Achtung Betriebsstättenrisiko bei dauerhafter ausländischer Tätigkeit.

Sozialversicherung

Innerhalb der EU regelt die A1-Bescheinigung den Verbleib im deutschen System (max. 24 Monate).

Arbeitsrecht

ArbZG, ArbSchG und DSGVO gelten weiter. Klare Regeln in der Betriebsvereinbarung sind Pflicht.

Praxis

Maximaler Ländermix von 4–8 Wochen/Jahr ist gängig. Tools für Genehmigung, Tracking und Compliance erleichtern die Umsetzung.

Weiterführend

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