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HR-Lexikon
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Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die Arbeitsstättenverordnung regelt Mindestanforderungen an Arbeitsplätze – auch im Homeoffice und bei Telearbeit.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist eine zentrale Rechtsverordnung zum deutschen Arbeitsschutz. Sie konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz und definiert Mindestanforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Ergonomie an Arbeitsstätten – mit besonderer Bedeutung für Homeoffice und Telearbeit.

Geltungsbereich

Die ArbStättV gilt für alle Arbeitsstätten in Deutschland. Seit der Novellierung 2016 fällt explizit auch Telearbeit in den Anwendungsbereich (Anhang Nr. 6). Beim klassischen mobilen Arbeiten sind die Pflichten reduzierter, dennoch bleibt das Arbeitsschutzgesetz vollständig anwendbar.

Wesentliche Anforderungen

  • Ergonomische Gestaltung von Bildschirm, Tisch und Stuhl
  • Ausreichende Beleuchtung und Tageslicht
  • Raumklima, Lüftung, Lärmschutz
  • Pausen- und Bewegungsmöglichkeiten
  • Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 ArbStättV

Pflichten des Arbeitgebers

Auch wenn der Mitarbeitende zu Hause arbeitet, bleibt der Arbeitgeber verantwortlich. Konkret heißt das: ergonomische Homeoffice-Ausstattung bereitstellen, Unterweisungen durchführen, Gefährdungen dokumentieren. Mehr dazu im Pillar-Guide Homeoffice-Ausstattung für Mitarbeiter.

Konsequenzen bei Verstößen

Bußgelder bis 5.000 € pro Einzelfall (§ 9 ArbStättV i.V.m. § 25 ArbSchG), in Extremfällen Strafanzeige. Wichtiger jedoch: zivilrechtliche Haftung bei Gesundheitsschäden und reputationsseitige Risiken.

Praxisempfehlung

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