Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten zu gewährleisten – auch im Homeoffice.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das Dachgesetz des deutschen Arbeitsschutzes und gilt unabhängig vom Arbeitsort – also auch im Homeoffice, bei mobilem Arbeiten und auf Workations.
Kernpflichten
- Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
- Unterweisung der Mitarbeitenden (§ 12)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
- Dokumentationspflicht
Anwendung im Homeoffice
Beim Telearbeitsplatz greift zusätzlich die ArbStättV. Bei mobilem Arbeiten bleibt die Gefährdungsbeurteilung Pflicht – sie kann aber abstrakter erfolgen, z. B. über Selbstauskunft.
Haftung
Bei Verstößen drohen Bußgelder, bei vorsätzlicher Gefährdung sogar Freiheitsstrafen (§ 26 ArbSchG). Versicherungsrechtlich ist die Abgrenzung zur Unfallversicherung entscheidend.
Praxis
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