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HR-Lexikon
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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten zu gewährleisten – auch im Homeoffice.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das Dachgesetz des deutschen Arbeitsschutzes und gilt unabhängig vom Arbeitsort – also auch im Homeoffice, bei mobilem Arbeiten und auf Workations.

Kernpflichten

  • Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
  • Unterweisung der Mitarbeitenden (§ 12)
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
  • Dokumentationspflicht

Anwendung im Homeoffice

Beim Telearbeitsplatz greift zusätzlich die ArbStättV. Bei mobilem Arbeiten bleibt die Gefährdungsbeurteilung Pflicht – sie kann aber abstrakter erfolgen, z. B. über Selbstauskunft.

Haftung

Bei Verstößen drohen Bußgelder, bei vorsätzlicher Gefährdung sogar Freiheitsstrafen (§ 26 ArbSchG). Versicherungsrechtlich ist die Abgrenzung zur Unfallversicherung entscheidend.

Praxis

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