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HR-Lexikon
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Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale erlaubt 6 € pro Tag, max. 1.260 € pro Jahr als Werbungskosten – ohne Nachweis eines Arbeitszimmers.

Die Homeoffice-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG) ist seit 2023 dauerhaft ins Steuerrecht überführt: 6 € pro Homeoffice-Tag, max. 1.260 € pro Jahr (210 Tage), als Werbungskosten absetzbar – auch ohne separates Arbeitszimmer.

Wer profitiert?

Mitarbeitende, die ganz oder überwiegend zu Hause arbeiten – ideal also für hybride Modelle. Anwendbar nur, wenn an dem Tag tatsächlich kein anderer Arbeitsort aufgesucht wurde.

Steuerliche Wirkung

Wirksam wird die Pauschale erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (1.230 €). Für viele Arbeitnehmer ist sie damit weniger wirkungsvoll als eine arbeitgeberseitige Sachleistung.

Vergleich Sachleistung

Eine vom Arbeitgeber gestellte ergonomische Ausstattung ist netto häufig deutlich wertvoller. Detail: Pauschale vs. Sachleistung.

Praxistipp

Tage in einem Kalender dokumentieren – das Finanzamt kann Nachweise verlangen.

Weiterführend

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