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HR-Lexikon
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50-Euro-Sachbezug (§ 8 Abs. 2 EStG)

Mit der monatlichen 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze können Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei Benefits gewähren.

Die 50-Euro-Freigrenze (vormals 44 €, seit 2022 erhöht) erlaubt Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden monatlich Sachleistungen bis 50 € steuer- und sozialabgabenfrei zu gewähren – ein zentraler Hebel für moderne Benefits-Strategien.

Rechtsgrundlage

§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Wichtig: Es ist eine Freigrenze, keine Freibetragsregel. Wird sie überschritten, ist der gesamte Vorteil steuerpflichtig.

Was zählt als Sachbezug?

  • Gutscheinkarten (mit ZAG-Konformität)
  • Tankgutscheine, Essenszuschüsse
  • Geräte zur Nutzung (z. B. Bürostuhl, Monitor)
  • Fitness- & Wellness-Angebote
Geld oder geldwerte Vorteile in bar zählen nicht.

Anwendung im Homeoffice

Über die Bereitstellung ergonomischer Ausstattung als Sachleistung lassen sich erhebliche steuerliche Vorteile realisieren – im Vergleich zur Homeoffice-Pauschale deutlich attraktiver. Mehr im Vergleich Pauschale vs. Sachleistung.

Compliance

Korrekte Lohnsteuer-Anmeldung, ZAG-konforme Gutscheine, Dokumentation der Zuwendung. Plattformen wie onyo bündeln dies in einem Prozess.

Weiterführend

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