50-Euro-Sachbezug (§ 8 Abs. 2 EStG)
Mit der monatlichen 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze können Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei Benefits gewähren.
Die 50-Euro-Freigrenze (vormals 44 €, seit 2022 erhöht) erlaubt Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden monatlich Sachleistungen bis 50 € steuer- und sozialabgabenfrei zu gewähren – ein zentraler Hebel für moderne Benefits-Strategien.
Rechtsgrundlage
§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Wichtig: Es ist eine Freigrenze, keine Freibetragsregel. Wird sie überschritten, ist der gesamte Vorteil steuerpflichtig.
Was zählt als Sachbezug?
- Gutscheinkarten (mit ZAG-Konformität)
- Tankgutscheine, Essenszuschüsse
- Geräte zur Nutzung (z. B. Bürostuhl, Monitor)
- Fitness- & Wellness-Angebote
Anwendung im Homeoffice
Über die Bereitstellung ergonomischer Ausstattung als Sachleistung lassen sich erhebliche steuerliche Vorteile realisieren – im Vergleich zur Homeoffice-Pauschale deutlich attraktiver. Mehr im Vergleich Pauschale vs. Sachleistung.
Compliance
Korrekte Lohnsteuer-Anmeldung, ZAG-konforme Gutscheine, Dokumentation der Zuwendung. Plattformen wie onyo bündeln dies in einem Prozess.