Arbeitsunfall im Homeoffice: Wann die Mittagspause versichert ist – zwei Urteile aus Hessen
Zwei aktuelle Urteile des Hessischen Landessozialgerichts zeigen: Der Weg zum Imbiss in der Mittagspause kann ein Arbeitsunfall sein – muss es aber nicht. Was HR und Beschäftigte wissen müssen.

Ein Sturz auf dem Bürgersteig – und plötzlich stellt sich die Frage: Ist das ein Arbeitsunfall? Zwei aktuelle Urteile des Hessischen Landessozialgerichts (Juni 2026) zeigen, wie schmal der Grat zwischen versichertem Betriebsweg und privater Handlung im Homeoffice ist. Für HR-Verantwortliche und Beschäftigte ist die Rechtsprechung eine wichtige Orientierung – gerade weil die Außentür der Wohnung zur juristischen Grenze wird.
Der Fall Döner: Warum ein Oberarmbruch als Arbeitsunfall gilt
Im Verfahren L 3 U 189/24 arbeitete eine Vollzeitbeschäftigte während der Corona-Pandemie im Homeoffice. In ihrer Mittagspause machte sie sich zu einem Kebab-Imbiss auf, stürzte auf dem Bürgersteig und brach sich den Oberarm.
Das Hessische Landessozialgericht erkannte den Vorfall als Arbeitsunfall an. Entscheidend war die sogenannte Handlungstendenz: Die Frau wollte sich nicht einfach nur den Hunger stillen – sie wollte ihre Arbeitskraft für den Nachmittag erhalten. Kombiniert mit der betrieblichen Bindung (Termine vor- und nachmittags, Abmeldung bei Kolleg:innen in die Mittagspause) reichte das für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz aus.
Der Fall Terrasse: Warum ein Kreuzbandriss nicht versichert war
Anders im Parallelverfahren L 3 U 176/25: Ein Beschäftigter arbeitete mobil auf der Terrasse eines Kollegen. Nach viereinhalb von sechs vereinbarten Arbeitsstunden holte er zwei Döner, um sie gemeinsam auf der Terrasse zu essen. Auf der Treppe knickte er um und riss sich ein Kreuzband.
Kein Arbeitsunfall, so das Gericht. Die Begründung offenbart die feinen Grenzen der Rechtsprechung:
- Fehlende Handlungstendenz: Der Mann stieg die Treppe hinab, um auf der Terrasse zu essen – nicht, um seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
- Zu kurze Restarbeitszeit: Bei sechs Stunden Tagesarbeit und nur noch anderthalb ausstehenden Stunden diente das Mittagessen nicht mehr dem Erhalt der Arbeitskraft.
- Fehlende Einbindung: Ohne feste Termine oder Pausenvorgaben war der Mann nicht ausreichend in die betrieblichen Abläufe eingegliedert.
Die Außentür als juristische Grenze
Der wichtigste Grundsatz beider Urteile: Bei mobiler Arbeit oder Homeoffice ist die Außentür des Wohnhauses die Grenze zwischen Betriebs- und Arbeitsweg. Innerhalb der Wohnung gelten strengere Maßstäbe. Wer die Treppe zur privaten Terrasse hinuntersteigt, um dort zu essen, tut das aus privater Motivation – selbst wenn er nebenbei weiterarbeiten möchte.
Für HR und Compliance bedeutet das: Klare Homeoffice-Vereinbarungen, dokumentierte Arbeitszeiten und definierte Pausen schaffen nicht nur Struktur, sondern sind auch versicherungsrechtlich relevant. Wer im Streitfall belegen kann, dass Beschäftigte in feste betriebliche Abläufe eingebunden waren, stärkt deren Rechtsposition erheblich.
Was Arbeitgeber jetzt tun sollten
- Homeoffice-Regelungen schriftlich fixieren: Der Arbeitsort (Wohnung, Coworking, Terrasse eines Kollegen) sollte explizit als Betrieb vereinbart sein. Unsere Vorlage im Hybrid-Work-Policy-Generator hilft dabei.
- Arbeitszeiten und Pausen dokumentieren: Zeiterfassung schafft Klarheit über Betriebszeit und Mittagspause – entscheidend für die Handlungstendenz.
- Gefährdungsbeurteilung durchführen: Auch im Homeoffice ist der Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Sie ist die Basis für Prävention und Nachweisführung.
- Beschäftigte aufklären: Klarheit über den Geltungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung reduziert Konflikte und Ängste.
Fazit: Homeoffice erfordert klare Strukturen
Die Urteile aus Hessen zeigen, dass Homeoffice kein rechtsfreier Raum ist – aber auch kein automatischer Vollschutz. Die gesetzliche Unfallversicherung greift, wenn Wege und Tätigkeiten erkennbar betrieblich veranlasst sind. Für Unternehmen heißt das: Wer Homeoffice attraktiv, sicher und rechtlich sauber gestalten will, braucht klare Vereinbarungen, transparente Arbeitszeiten und eine strukturierte Ausstattungs- und Gesundheitspolitik.
Passend dazu unsere weiterführenden Beiträge: Wie Homeoffice die Geburtenrate hebt und warum Return-to-Office trotz 20 % mehr Produktivität scheitert.
Quellen
- Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 25.6.2026, L 3 U 189/24 (Revision beim BSG unter B 2 U 8/26 R anhängig)
- Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 19.5.2026, L 3 U 176/25 (Revision beim BSG unter B 2 U 9/26 R anhängig)
- t-online: „Döner geholt, gestürzt und doch versichert" (30.6.2026)
- Haufe: „Unfallversicherungsschutz bei Mittagspause im Homeoffice" (30.6.2026)


