Homeoffice einrichten für Mitarbeitende: HR-Leitfaden nach DGUV (2026)
Wie Arbeitgeber das Homeoffice ihrer Mitarbeitenden richtig ausstatten – nach den 3 DGUV-Typen und konsequent nach Produktkategorien (Stuhl, Tisch, IT) statt mit starren Paketen.

Fast die Hälfte aller Beschäftigten arbeitet inzwischen regelmäßig im Homeoffice – aber nur ein Bruchteil hat dort einen Arbeitsplatz, der den Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entspricht. Für HR und Arbeitgeber heißt das: Rücken- und Nackenbeschwerden, Produktivitätsverluste und im schlimmsten Fall ein Compliance-Problem. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Mitarbeitende im Homeoffice nach Produktkategorien richtig ausstatten – statt mit starren Paketen.
Warum HR das Thema „Homeoffice einrichten" nicht den Mitarbeitenden überlassen sollte
Laut Fraunhofer-Erhebung haben rund 10 % aller Heimarbeitenden gar keinen festen Arbeitsplatz, weitere 34 % arbeiten am Ess- oder Wohnzimmertisch. Das ist nicht nur ergonomisch problematisch, sondern auch rechtlich: Die Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice liegt beim Arbeitgeber – unabhängig davon, ob die Arbeit am Schreibtisch, am Küchentisch oder im Sessel stattfindet. Wer hier nicht aktiv ausstattet, trägt das Risiko trotzdem.
Die 3 Homeoffice-Typen – und was die DGUV jeweils empfiehlt
Die DGUV unterscheidet drei typische Homeoffice-Szenarien. Jedes hat eigene Mindestmaße. Für HR-Verantwortliche ist diese Tabelle der schnellste Realitäts-Check.
| Szenario | Arbeitsfläche | Beinraum | Bewegungsradius | Beleuchtung | Sitzmöbel |
|---|---|---|---|---|---|
| Typ 1 – Eigenes Arbeitszimmer (≈ 50 %) | 1.600 × 800 mm | 800 mm | 1.600 × 1.000 mm | ≥ 500 Lux, idealerweise Tageslicht | Ergonomischer Drehstuhl auf Rollen |
| Typ 2 – Ess- oder Wohnzimmer (≈ 34 %) | 1.200 × 800 mm | 800 mm | 1.200 × 800 mm | ≥ 500 Lux | mind. Konferenzstuhl |
| Typ 3 – Provisorium / Arbeitsnomaden (≈ 10 %) | 800 × 600 mm | 600 mm | 800 × 800 mm | ≥ 500 Lux | mind. Konferenzstuhl |
Quelle: DGUV-Empfehlungen, Fraunhofer IAO „Homeoffice Experience".
Ausstattung nach Produktkategorien – die HR-Logik statt starrer Pakete
Bei onyo haben wir gelernt: Pakete klingen einfach, scheitern aber in der Praxis. Eine 1,75 m große Designerin mit Kreuzbandriss braucht eine andere Konfiguration als der 1,92 m Entwickler mit zwei Monitoren. Deshalb arbeiten wir konsequent nach drei Produktkategorien – Mitarbeitende wählen innerhalb des von HR freigegebenen Rahmens selbst.
1. Bürostuhl – das wichtigste Möbelstück
Wer 6–8 Stunden täglich sitzt, braucht keinen Konferenzstuhl, sondern einen ergonomischen Bürostuhl fürs Homeoffice. Worauf HR achten sollte:
- Synchronmechanik mit Gewichtsregulierung (passt sich automatisch dem Körpergewicht an)
- Höhenverstellbare Lordosenstütze – nicht nur eine fixe Wölbung
- 4D-Armlehnen für unterschiedliche Schreibtischhöhen
- Sitztiefenverstellung – Pflicht für alle unter 1,65 m und über 1,85 m
- Hartbodenrollen bei Parkett, weiche Rollen bei Teppich
Für Typ 2 und 3 (kleine Bereiche) gibt es schlanke Drehstühle, die optisch ins Wohnzimmer passen – ergonomisch trotzdem auf Büro-Niveau.
2. Schreibtisch – höhenverstellbar ist Standard, nicht Premium
Ein höhenverstellbarer Schreibtisch fürs Homeoffice ist 2026 keine Sonderausstattung mehr, sondern Mindeststandard – sofern die Wohnsituation es zulässt:
- Typ 1: Elektrisch höhenverstellbar, 160 × 80 cm, mit Memory-Funktion
- Typ 2: Kompakter Schreibtisch (120 × 70 cm) oder Aufsatz für den Esstisch (Sit-Stand-Converter)
- Typ 3: Klapptisch oder mobiler Laptop-Stand für punktuelles Stehen
3. IT & Peripherie – wo die meisten Setups scheitern
Der häufigste Fehler: Mitarbeitende arbeiten 8 Stunden gebeugt über das Laptop-Display. Die DGUV fordert Bildschirmoberkante auf Augenhöhe – das geht nur mit Peripherie:
- Monitor: mind. 24″, höhenverstellbarer Standfuß oder Monitorarm
- Externe Tastatur & Maus – beim Laptop-only-Arbeiten nicht verhandelbar
- Headset mit aktiver Geräuschunterdrückung für Calls
- Tageslicht-/Tischleuchte mit ≥ 500 Lux am Arbeitsplatz, idealerweise biodynamisch
- Dockingstation – ein Kabel statt fünf
Wer zahlt – und wie bleibt es steuerlich sauber?
Das überrascht viele HR-Verantwortliche: Stellt der Arbeitgeber die Ausstattung als Eigentum des Unternehmens zur Verfügung (Leihe), ist es eine reine Betriebsausgabe – kein geldwerter Vorteil, keine Lohnsteuer. Anders sieht es bei der Homeoffice-Pauschale oder bei Schenkungen aus. Mehr dazu im Vergleich Eigenausstattung vs. onyo.
So setzen Sie es operativ um
- Bedarf erheben: Wohnsituation (Typ 1–3) und Körpermaße abfragen – nicht raten.
- Kategorien-Budget freigeben: z. B. Stuhl ≤ 600 €, Tisch ≤ 800 €, IT ≤ 500 € pro Person.
- Auswahl an Mitarbeitende delegieren: per Self-Service-Portal, im freigegebenen Rahmen.
- Lieferung, Aufbau, Verwaltung, Rückholung als Service einkaufen – nicht selbst stemmen.
Genau dafür gibt es onyo Ausstattung – als End-to-End-Service inklusive Compliance, ohne dass HR oder IT mit Möbelkatalogen jonglieren muss.
Fazit
„Homeoffice einrichten" ist 2026 keine private Wohnzimmer-Frage mehr, sondern ein HR-, Arbeitsschutz- und Produktivitätsthema. Wer nach Produktkategorien (Stuhl, Tisch, IT) statt nach starren Paketen denkt, bekommt Setups, die wirklich zu den Menschen passen – über alle drei DGUV-Szenarien hinweg.
Vertiefung für HR: Der komplette HR-Leitfaden Homeoffice-Ausstattung 2026 – mit Rechtsgrundlagen, Kostenmodellen und Checkliste.
Sie wollen wissen, wie das für Ihr Team konkret aussieht? Buchen Sie ein 30-Minuten-Gespräch – oder erstellen Sie Ihre Plattform kostenlos selbst.


