Gefährdungsbeurteilung
Strukturierter Fragebogen zu Arbeitsmittel, Ergonomie, Beleuchtung, Elektrik, Raumklima und psychischer Belastung.
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Dokumentation für Heim- und Telearbeitsplätze – digital, ohne Hausbesuch und in einem Nachweis, der einer Prüfung durch Behörde oder Unfallversicherung standhält.

Diese Kunden vertrauen onyo
Strukturierter Fragebogen zu Arbeitsmittel, Ergonomie, Beleuchtung, Elektrik, Raumklima und psychischer Belastung.
Digitale Unterweisung zu Bildschirmarbeit und Homeoffice mit dokumentierter Bestätigung.
Jeder Befund führt zu einer konkreten Maßnahme – von der Sitzhöhe bis zur Nachbestellung eines Monitors.
Exportierbare Dokumentation je Arbeitsplatz mit Datum, Ergebnis und Verantwortlichkeit.
Erinnerungen bei Umzug, Rollenwechsel oder nach Ablauf des Prüfintervalls.
Keine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle, betriebsratsfähige Auswertung nur in Aggregaten.
30.000 €
Bußgeldrisiko je Verstoß
Strafen und Haftungsfälle vermeiden – pro Mitarbeitendem.
100 %
Auditsicherheit
Fürsorgepflicht lückenlos dokumentieren – Export auf Knopfdruck.
Vom kostenlosen Selbst-Check bis zur vollständig betreuten Prüfung – abhängig davon, wie viel Sie dokumentieren müssen.
kostenfrei
Erste Einschätzung, wo Ihre Heimarbeitsplätze rechtlich stehen.
im Plattform-Paket
Laufende Prüfung und Unterweisung für alle Mitarbeitenden.
auf Anfrage
Befunde führen direkt zur passenden Ausstattung – ein Anbieter, ein Prozess.
Orientierungswerte für die Planung. Ihr Angebot hängt von Menge, Produktauswahl und Laufzeit ab.
Standorte, Teams und Prüfintervall definieren.
Prüfung und Unterweisung laufen digital, ca. 10 Minuten.
Maßnahmen abarbeiten, Ausstattung bei Bedarf ergänzen.
Nachweis exportieren und Wiederholung terminieren.
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt beim Arbeitgeber, auch wenn die Arbeit in der Privatwohnung stattfindet. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist eine Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit erforderlich – inklusive Bildschirmarbeit im Homeoffice. Bei Telearbeitsplätzen nach Arbeitsstättenverordnung kommen die Anforderungen an die Arbeitsstätte hinzu.
Ein Zutrittsrecht zur Wohnung besteht nicht ohne Einverständnis. Deshalb ist die dokumentierte Selbstauskunft der Mitarbeitenden, verbunden mit Unterweisung und nachvollziehbaren Maßnahmen, der praktikable und anerkannte Weg.
Es gibt keine starre Frist. Üblich und sinnvoll ist eine Prüfung bei Einrichtung des Arbeitsplatzes und danach in Abständen von einem bis zwei Jahren – zusätzlich immer bei Umzug, veränderter Tätigkeit, neuer Ausstattung oder nach einem Unfall.
Fehlende Gefährdungsbeurteilungen sind bußgeldbewehrt und können im Schadensfall zu Regressforderungen führen. Bei Arbeitsunfällen im Homeoffice prüft die Unfallversicherung den Zusammenhang mit der Tätigkeit – eine saubere Dokumentation der Arbeitsbedingungen ist dabei Ihre wichtigste Grundlage.
Wie onyo Arbeitsschutz und Dokumentation abbildet.
Seite öffnenKostenloser Check – sofortige Auswertung.
Seite öffnenSitzhöhe, Monitor, Licht: persönliche Empfehlung in Minuten.
Seite öffnenPflichten, Fristen und Praxisbeispiele im Überblick.
Seite öffnenBefunde direkt mit passender Ausstattung beheben.
Seite öffnenWie Sie Prüfung und Auswertung datenschutzkonform vereinbaren.
Seite öffnenNein. Ein Zutritt ist nur mit Einverständnis möglich. Anerkannt ist eine strukturierte Selbstauskunft der Mitarbeitenden in Kombination mit Unterweisung, Maßnahmen und Dokumentation.
Starten Sie mit dem kostenlosen Check oder sprechen Sie mit uns über die vollständige Dokumentation für Ihr Unternehmen.
Kurze, belastbare Antworten aus unserer Wissensdatenbank.
Telearbeit ist ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung und fällt unter die Arbeitsstättenverordnung. Mobiles Arbeiten ist ortsunabhängiges Arbeiten ohne festen Arbeitsplatz; „Homeoffice“ ist ein Alltagsbegriff für beides.
Antwort lesenNein. Die Wohnung ist durch Art. 13 GG geschützt, daher hat der Arbeitgeber grundsätzlich kein Betretungsrecht. Er kann aber Mitwirkungspflichten der Mitarbeitenden einfordern – etwa durch eine digitale Gefährdungsbeurteilung.
Antwort lesenJa. Das MuSchG gilt auch bei Telearbeit und im Homeoffice. Nach Mitteilung der Schwangerschaft muss der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung anpassen und erforderliche Schutzmaßnahmen prüfen. Bei Bildschirmarbeit muss die Tätigkeit nach § 10 Abs. 2 MuSchG so gestaltet sein, dass regelmäßige kurze Unterbrechungen oder andere Arbeiten möglich sind.
Antwort lesenJa. Nach § 3 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Dazu gehört nach § 5 ArbSchG die Gefährdungsbeurteilung. Diese Pflichten gelten auch für Arbeitsplätze in der Privatwohnung.
Antwort lesenLassen Sie uns in 30 Minuten zeigen, wie onyo Ihr Unternehmen entlastet.